— Allgemeine Geschäftsbedingungen —


Sämtliche Vertragsverhältnisse mit Lechtal Sports Gmbh werden ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen, eventuell abweichende Bedingungen des Mieters / Geschäftspartners erkennt Lechtal Sports GmbH nicht an.

1. Vertragspartner

Der Verleih erfolgt ausschließlich an Personen ab 16 Jahren! Personen unter 16 Jahren ist das Ausleihen der Leihgegenstände nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet.


2. Nutzungsvorschriften

Die bei Lechtal Sports GmbH geliehenen Fahrräder und Ausrüstungsgegenstände sind nach Ablauf der vereinbarten Dauer unaufgefordert an das Unternehmen zurückzustellen, bei nicht rechtzeitiger Rückgabe werden automatisch die weiteren Kosten laut ausgehängtem Tarif fällig.

Von Lechtal Sports GmbH verliehene Fahrräder dürfen unter keinen Umständen zur Beförderung von Beifahrern - insbesondere Kleinkindern - benutzt werden. Ausgenommen mit Kinderfahrradsitz oder Kinderfahrradanhänger.

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, dürfen die verliehenen Fahrräder nicht zur Teilnahme an Radrennen aller Art verwendet werden.

Die Weitervermietung der verliehenen Gegenstände ist mangels einer abweichenden Vereinbarung ausdrücklich untersagt.

Das Benützen der verliehenen Fahrräder unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen ist ausnahmslos verboten.

Es sind die Regeln der StVO in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.

3. Haftung

Leihobjekte:
Lechtal Sports GmbH
haftet ausschließlich für Personen- und Sachschäden, die durch sie oder ihre Gehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt worden sind. Eine Haftung für leicht fahrlässiges Tun oder Unterlassen von Lechtal Sports GmbH bzw. deren Gehilfen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Werden nach dem Gebrauch an Leihobjekten Beschädigungen festgestellt, die weder Verschleiß- noch Ermüdungserscheinung des Materials darstellen, so haftet der Kunde für diese Beschädigungen und hat hierfür Ersatz zu leisten. Dies insbesondere im Fall der Unbrauchbarkeit der zurückgegebenen Leihgegenstände.

Der Kunde haftet insbesondere für den Verlust der Leihgegenstände, insbesondere im Diebstahlsfall sowie für Beschädigungen aller Art. Er nimmt zur Kenntnis, dass Fahrräder und Zubehör nicht versichert sind.

Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass ihm die Funktionsweise der Leihobjekte durch eine(n) Mitarbeiter(in) von Lechtal Sports GmbH ausführlich erklärt worden ist und übernimmt aufgrund erfolgter Einführung in die genaue Handhabung der Leihobjekte keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch der Leihobjekte zurückzuführen sind. Er erklärt mit seiner Unterschrift weiters, dass ihm das Leihobjekt in ordnungsgemäßem und vollständigen Zustand, insbesondere ohne sichtbare Schäden, übergeben worden ist.


4. Erfüllungsort

Erfüllungsort sämtlicher mit der Firma Lechtal Sports GmbH abgeschlossener Verträge ist der Sitz des Unternehmens iN Oberbach 46 6653 Bach

5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

DIe mit Lechtal Sports GmbH abgeschlossenen Rechtsgeschäfte sind ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.

Für sämtliche Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis mit Lechtal Sports wird unabhängig von der Höhe des Streitwertes die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Reutte vereinbart.

6. Zahlungsbedingungen

Sofern keine abweichenden Zahlungsvereinbarungen getroffen werden, hat die Zahlung Zug um Zug bei Übergabe der Sache zu erfolgen, sämtliche Preise verstehen sich inklusive der derzeit geltenden Mehrwertsteuer von 20%.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleiben sämtliche Kaufgegenstände im Eigentum der Fa. Lechtal Sports GmbH

8. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bei Lechtal Sports GmbH auflaufenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

9. Sonstiges

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt bei Ablauf der vereinbarten Mietzeit in einem einwandfreien, vermietungsfähigen Zustand am Sitz der Firma Lechtal Sports GmbH wieder zurückzugeben.